Rahmenausschreibung
Grundsätzliches
Mit dieser Rahmenausschreibung verlieren alle vorherigen Wettspielbedingungen ihre Gültigkeit. Die Rahmenausschreibung gilt bis auf Widerruf für alle Wettspiele des GSV Düsseldorf e.V. und
regelt, unabhängig vom konkreten Wettspiel, die Grundlagen des Wettspielbetriebs im Allgemeinen. Zusammen mit der jeweiligen Wettspielausschreibung, die im Einzelfall auch die hier
wiedergegebenen Regelungen abändern kann, ergeben sich die vollständigen Bedingungen für das einzelne Wettspiel. Zusätzlich gilt die Spiel- und Benutzungsordnung des GSV Düsseldorf e.V.
1. Spielbedingungen
Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V. und den Platzregeln des GSV Düsseldorf e.V. Die Wettspiele werden auf Grundlage des
EGA-Vorgabensystem ausgerichtet. Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich.
In die Ausschreibung für ein einzelnes Wettspiel werden nur die besonderen Bedingungen des jeweiligen Wettspieles aufgenommen. Sollten am Wettspieltag besondere Platzregeln erforderlich sein, so
werden diese durch Aushang bekannt gemacht.
Strafe bei Verstoß gegen eine Platzregel: Lochspiel – Lochverlust Zählspiel - 2 Schläge
1.1. Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel (Regel 6-7)
Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielergruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben
sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielergruppe ermahnt. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Spielergruppe mitgeteilt, dass ab sofort
eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreiten der erste Spieler die Zeit von 50 sec. und die folgenden Spieler die
Zeit von 40 sec. für die Ausführung des Schlages, so wird dies als Verstoß gegen Regel 6-7 angesehen.
Strafe für Verstoß:
Lochspiel:
Zählspiel:
1.
Verstoß - Lochverlust 1.
Verstoß - 1 Schlag
2.
Verstoß: - Disqualifikation 2. Verstoß - 2
Schläge
3. Verstoß - Disqualifikation
Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen dem Spielen zweier Löcher verzögert, so wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus.
1.2. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Regel 6-8b Anmerkung)
Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine
Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Lochs, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine
Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, ist er zu disqualifizieren, sofern das Erlassen dieser Strafe nach Regel 33-7 nicht gerechtfertigt
ist.
(Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers - Regel 6-8.a.(II)).
1.3. Signaltöne
Die Spielleitung signalisiert die unverzügliche Unterbrechung des Spiels wegen Gefahr:
- ein langer Signalton.
eine sonstige Spielunterbrechung nach Regel 6-8 b.:
- wiederholt drei aufeinander folgende Signaltöne.
Eine Wiederaufnahme des Spiels: wiederholt zwei kurze Signaltöne.
1.4. Üben (Regel 7-1. Anmerkung, Regel 33-2. c., Regel 7-2. Anmerkung 2)
Zugelassene Übungsfläche nach Regel 33-2. c. ist der Bereich zwischen dem ersten und dem vierten Abschlag, in dem sich das Putting- und Pitchinggrün, sowie die Übungsbunker und die seitlichen
Abschlagsflächen befinden.
Ein Spieler darf im Zählspiel keinen Übungsschlag (z.b.“Nachputten“) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen.
Strafe bei Verstoß
:
2 Schläge am nächsten Loch
Strafe bei Verstoß am letzten Loch der Runde: 2 Schläge an diesem Loch.
1.5. Caddie
Nur Amateure dürfen als Caddie eingesetzt werden.
Bei Jugendturnieren dürfen die Eltern nicht als Caddie fungieren.
Strafe für Verstoß: Disqualifikation des betroffenen Spielers
1.6. Golfcarts
Das (Mit-)fahren auf motorgetriebenen Golfcarts ist unzulässig.
Strafe bei Verstoß: Disqualifikation
1.7. Elektronische Kommunikationsmittel
Das Mitführen von sende- und / oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln oder deren Benutzung ist Spielern und deren Caddies während des Spielens der festgesetzten Runde
untersagt (Ausnahme: In Notfällen).
Stellt die Spielleitung im Falle einer Nichtbeachtung dieser Reglung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebs fest, so kann die Spielleitung diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette bewerten und eine Disqualifikation aussprechen.
Strafe für Verstoß im Loch- und Zählspiel: Disqualifikation des betroffenen Spielers
2. Ausschreibungen
Zu jedem Wettspiel wird von der Spielleitung eine Ausschreibung erstellt und mindestens zwei Wochen vor dem Wettspielbeginn zusammen mit der Meldeliste ausgehängt.
Die Ausschreibung enthält für das jeweilige Wettspiel genaue Angaben über
- Bezeichnung und Spielform,
- Art der Vorgabe und Hinweis auf die Vorgabenwirksamkeit,
- Teilnahmeberechtigung und Stammvorgaben der Teilnehmer,
- Höchst- und Mindestzahl der Teilnehmer und Verfahren zur Bestimmung der Teilnehmer bei überzähligen Meldungen,
- Ort und Termin bzw. Frist des Wettspieles,
- Meldeschluss,
- Nenngeld,
- Bewerbergruppen und Preise,
- Spieler mit inaktiver Vorgabe sind von der Netto-Preisvergabe ausgeschlossen.
Ausnahmen müssen vom Vorgabenausschuss genehmigt werden.
3. Vorgaben
Maßgebender Zeitpunkt für die in einer Ausschreibung geforderte Höchst- oder Mindeststammvorgabe ist der Meldeschluss. Teilnehmer, deren Heimatverein nicht der GSV Düsseldorf e.V. ist, haben der
Spielleitung am Wettspieltag ein aktuelles Vorgabenstammblatt vorzulegen. Wenn die Stammvorgabe eines rechtzeitig gemeldeten Teilnehmers zwischen Meldeschluss und Spieltermin über die zulässige
Höchstvorgabe heraufgesetzt wird, behält der Teilnehmer seine Startberechtigung, er muss sich aber mit der zulässigen Höchstvorgabe begnügen.
4. Meldung
Die Meldung zum Wettspiel erfolgt durch Eintragung in die Meldeliste. Diese wird im Sekretariat geführt. Abmeldungen sind vor Meldeschluss bei der Spielleitung oder im Sekretariat möglich.
5. Start
Die Startliste wird einen Tag nach Meldeschluss ausgehängt. Die Startzeiten können danach auch telefonisch unter Tel. 0211/396617 erfragt werden.
6. Einreichen von Zählkarten
Zählkarten gelten als eingereicht, wenn sie bei der Spielleitung oder im Wettspielbüro eingegangen sind.
7. Nenngeld
Das Nenngeld wird in der Einzelausschreibung bekannt gegeben und ist am Wettspieltag vor dem Start bei der Spielleitung zu entrichten. Bewerber, die ihre Meldung
nach Meldeschluss zurückziehen oder nicht starten, sind von der Zahlung des Nenngeldes nicht befreit.
8. Stechen
Bei gleichen Ergebnissen im Zählspiel werden die letzten 9 Löcher des Platzes – im Netto mit anteiliger Vorgabe- gewertet. Bei weiter gegebener Gleichheit die letzten 6, dann 3 Löcher,
schließlich das letzte Loch. Sollte dann noch Gleichheit gegeben sein, so entscheidet das Los, wenn nicht gleiche Preise vergeben werden können.
9. Spielleitung
Die Mitglieder der Spielleitung werden in der Einzelausschreibung benannt. Als Starter eingesetzte Personen handeln im Rahmen ihrer Zuständigkeit im Auftrag der Spielleitung.
10. Wettspielende, Siegerehrung
Wettspiele gelten mit Abschluss der Siegerehrung bzw. nach Aushang der Wettspielergebnisse als beendet.
11. Änderungsvorbehalt
Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1.Start das Recht, die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Vorgabenwirksamkeit, für diese ist der Vorgabenausschuss zuständig).
Nach dem 1. Start
sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.
12. Datenschutz
Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung zum Wettspiel mit einer Verwendung seiner personenbezogenen Daten (u.a. Name, Vorgabe, Name des Heimatclubs) zur Erstellung und Veröffentlichung
von Melde-, Start- und Ergebnislisten wie in Ziffer 7.3.1.5 bis 7.3.1.7 der Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien des Deutschen Golf Verbandes e.V. (AMR) beschrieben, sowie im Falle, dass
Fotos gemacht werden, mit der Veröffentlichung von Fotos, die ihn/sie darstellen, einverstanden. Die AMR in ihrer jeweils gültigen Fassung können im Clubsekretariat oder im Internet unter
http://www.golf.de/publish/binarydata/AMR__28.11.2013.pdf eingesehen werden.