Mitgliedschaften 2012
Unser Motto "Einfach. Golf. Spielen." gilt auch, wenn Sie bei uns Mitglied werden möchten.
Bei der Aufnahme können Sie wählen: Einmalige Aufnahmegebühr oder fortlaufender Jahreszuschlag
- Einmalige Aufnahmegebühr
Die einmalige Aunahmegebühr 2012 beträgt 1.000,- €
- oder Jahreszuschlag
Der Jahreszuschlag 2012 beträgt 190,- €
Der Jahreszuschlag wird nur erhoben, bis Sie sich entschieden haben, die einmalige Aufnahmegebühr von 1.000,- € zu entrichten und entfällt danach.
- Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag 2012 beläuft sich auf 800,- € plus 25,- € Verbandsabgabe.
Bei einem Eintrittsdatum nach dem 30.06. wird im Eintrittsjahr nur der anteilige Jahresbeitrag erhoben. Die Verbandsabgabe dagegen fällt immer in voller Höhe an.
Wir bieten Ihnen gegebenenfalls auch Ratenzahlung an. Sprechen Sie unsere Mitarbeiter im Sekretariat einfach darauf an.
Mitgliedschaften für Kinder, Jugendliche und Studenten
Die Förderung des Golfnachwuchses liegt uns besonders am Herzen. Aus diesem Grund bieten wir verschiedenste Schnupper- und Förderprogramme an. Schauen Sie einfach auf den Jugendseiten vorbei, um mehr zu erfahren. Der Golfnachwuchs spielt bei uns zu folgenden Konditionen:
- Kinder bis 14 Jahre
Unsere jüngsten Mitglieder zahlen nur 80,- € Jahresbeitrag und 2,50 € Verbandsabgabe - Jugendliche bis 17 Jahre
Hier beträgt der Jahresbeitrag 200,- € und die Verbandsabgabe 6,25 € - In Ausbildung Befindliche, Wehr- und Zivildienstleistende bis 27 Jahre
Für alle, die einen Nachweis erbringen können, dass sie zur genannten Gruppe gehören, bieten wir 50 % Rabatt auf die ordentliche Mitgliedschaft. Damit beträgt die Aufnahmegebühr 500,- € (alternativ 95,- € Jahreszuschlag). Der Jahresbeitrag beläuft sich auf 400,- € und die Verbandsabgabe beträgt 12,50 €
Da wir unserer sozialen Verantwortung als gemeinnütziger Verein nachkommen, bieten wir auch Menschen mit geringerem Einkommen die Möglichkeit, den Golfsport auszuüben. Für Personen, die wegen geringen Einkommens von Funk- und Fernseh- oder von Telefongrundgebühren befreit sind, oder denen wegen ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse gleichartige Befreiungen zustehen, bieten wir bei entsprechendem Nachweis ebenfalls 50 % Nachlass auf die ordentliche Mitgliedschaft.
Alle Angaben zur Einstufung in bestimmte Beitragsgruppen werden vom Vorstand selbstverständlich vertraulich behandelt.



